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Förderung von privaten Bauvorhaben durch die Dorfentwicklung endet bald, jetzt schon Anträge für 2024 stellen!

Das Förderprogramm Dorfentwicklung für die Neustädter Stadtteile Momberg, Mengsberg und Speckswinkel geht zum 31.12.2024 zu Ende.

 

Für Privatleute heißt das, dass sie bis zum 01. April 2024 Ihren vollständigen Förderantrag für ihre privaten Umbau- und Sanierungsvorhaben beim Landkreis einreichen sollten, um eine Förderung zu erhalten.

 

Wer ein Gebäude im Fördergebiet – meistens umfasst das den Ortskern – zum Beispiel saniert oder zu Wohnraum umbaut, kann einen Zuschuss des Landes in Höhe von 35 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten erhalten, maximal 45.000 Euro pro Objekt; bei Kulturdenkmälern 60.000 Euro, der nicht zurückzuzahlen ist. Für den Umbau von Wirtschaftsgebäuden (Scheunen) zu bis zu drei Wohnungen kann man sogar bis zu 200.000 Euro Zuschuss erhalten.

 

Förderfähig sind: Planungen und Sanierungen oder Umbau von Gebäuden auf Grundlage ortstypischer Bauweise, aber auch Neubauten, die sich in die charakteristische Baustruktur einfügen.

 

Wie funktioniert das Förderverfahren für private Baumaßnahmen?

Sie beantragen vor Beginn der Maßnahme die kostenlose Beratung des Fachbüros (Ansprechpartnerin: Frau Monika Heger, 06695/ 911-960, Email: ) und holen jeweils zwei Kostenangebote oder eine Kostenschätzung des Architekten oder Ingenieurs ein.

 

Danach reichen Sie einen formellen Antrag mit dazugehörenden Unterlagen bei der Kreisverwaltung ein (Ansprechpartner: Herr Rainer Laas, 06421/ 405-6126). Sie dürfen mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid erhalten haben. Sie führen die Baumaßnahme durch und rechnen sie mit der Bewilligungsstelle bei der Kreisverwaltung ab. Danach folgt die Auszahlung der Fördermittel. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

 

Auf dieser Webseite finden Sie unter dem Unterpunkt Downloads z. B. das IKEK mit den Fördergebietsplänen sowie weitere wichtige Informationen zur Förderung. 

 

Neustadt (Hessen), den 03.11.2023                                

 

STADT NEUSTADT (HESSEN)

DER MAGISTRAT

 

Thomas Groll

Bürgermeister

Stadtverwaltung Neustadt (Hessen)
 

Guendalina Balzer (FB II Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung)
Ritterstraße 5-9
35279 Neustadt (Hessen)
06692-89-32

 
 
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