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Private Förderung

Präsentation des Landkreises zur Privatförderung, 25.06.2019

 

Ein wichtiger Schwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung ist die Förderung von Baumaßnahmen und Sanierungsvorhaben an privaten Wohngebäuden. Privatmaßnahmen in der Dorfentwicklung werden ab sofort bis zum Jahr 2024 gefördert.

 

Wo wird gefördert?

Private Antragsteller können in den ausgewiesenen Fördergebieten oder bei Kulturdenkmälern für die Investitionen zur ortstypischen Umnutzung, Erweiterung und Sanierung der Bausubstanz die Förderung beantragen. Die Fördergebiete sind dem Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) als Anlage beigefügt. Das IKEK finden Sie unter dem Menüpunkt Downloads, Unterpunkt beschlossenes Entwicklungskonzept. 

Aufgrund der Änderung der Richtlinie können nun auch private Vorhaben in Momberg gefördert werden, diese waren zu Beginn noch ausgeschlossen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden: Sanierung der Dächer und Fassaden, Fenster und Türen, Innenaus- und Umbau, technische Infrastruktur in Verbindung mit dem Umbau, etc.

Vor der Bewilligung der Maßnahme darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden. Auch Teilmaßnahmen (z. B. nur Dachsanierung) sind unter den genannten Voraussetzungen förderfähig. 

Die Förderung privater Vorhaben in der Dorfentwicklung bezieht sich auf Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, die innerhalb des Fördergebietes liegen. Außerdem muss das geplante Vorhaben den Zielsetzungen der Dorfentwicklung und des Leitfadens „Bauen im ländlichen Raum“ des Landes Hessen entsprechen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Bei privaten Vorhaben kann für jede Maßnahme ein Zuschuss von 35 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten beantragt werden. Insgesamt kann ein Zuschuss von max. 45.000 € (bzw. 60.000 € bei Kulturdenkmälern) gewährt werden. Eine Antragstellung ist erst möglich, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 10.000 € betragen.

 

Wie funktioniert das Förderverfahren?

Sie beantragen vor Beginn der Maßnahme die kostenlose Beratung des Fachbüros (Ansprechpartnerin: Frau Monika Heger, 06695/ 911-960, Email: ) und holen jeweils zwei Kostenangebote oder eine Kostenschätzung des Architekten oder Ingenieurs ein.

 

Danach reichen Sie einen formellen Antrag mit dazugehörenden Unterlagen bei der Kreisverwaltung ein (Ansprechpartner: Frau Mena Söhlke, 06421/ 405-6128). Sie dürfen mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid erhalten haben. Sie führen die Baumaßnahme durch und rechnen sie mit der Bewilligungsstelle bei der Kreisverwaltung ab. Danach folgt die Auszahlung der Fördermittel. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

 

Wir laden Sie ein, die Zukunft Ihres Wohnumfeldes, Ihres Dorfes, Ihrer Kommune und Ihrer Region mitzugestalten. Nutzen Sie die Angebote!

 

Das Hessische Umweltministerium bietet die Website "Dorfentwicklung in Hessen" an. Nutzerinnen und Nutzer können auf der Seite nach bestimmten Förderschwerpunkten oder Projekten suchen und Anregungen und Informationen finden.

Fördergebiet Mengsberg
Fördergebiet Momberg
Fördergebiet Speckswinkel

Wer beantwortet Fragen?

Für Fragen zum gesamten IKEK-Prozess stehen gerne zur Verfügung:

 

Guendalina Balzer
FB II Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung der Stadt Neustadt (Hessen)
06692-89-32

 

Ulrich Buddemeier
Landkreis Marburg-Biedenkopf, Fachdienstleitung Kreisentwicklung
06421-405-6134

 

Sonja Kunze
akp_ Stadtplanung+Regionalentwicklung
0561-7004868

Stadtverwaltung Neustadt (Hessen)
 

Guendalina Balzer (FB II Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung)
Ritterstraße 5-9
35279 Neustadt (Hessen)
06692-89-32

 
 
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